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Verhaltenskodex eines Mitglieds LIWAHRAS

1. Das Mitglied kennt und versteht die Menschenrechte AEMR und Grundfreiheiten, sowie die UN-RESOLUTION 53/144. 

2. Anerkennt, fördert und schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten und kann diese anwenden. Zum Schutz/Verteidigung für alle ohne jeden Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. 

3. Das Mitglied nimmt nur an friedlichen Aktivitäten gegen Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten teil. 

4. Das Mitglied verhält sich stets friedlich und gewaltlos. In der Kommunikation Dritten gegenüber verhalten sie sich stets tadellos (Keine Beleidigungen, Beschimpfungen etc.) 

5. Bei jeglicher Gewaltanwendung, sei es verbal oder physisch, erlischt der besondere Schutz durch die UN-Resolution 53/144.